Die Einführung der neuen Version der elektronischen Patientenakte (ePA), die 2025 für die meisten gesetzlich Versicherten verfügbar sein soll, sieht sich mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Die geplanten Tests für die Produktivumgebung sollen zwar ab Mitte Januar starten, doch die Umsetzung ist mit erheblichen Problemen belastet. Anfangs soll die ePA in ausgewählten Praxen verschiedener Testregionen verfügbar gemacht werden. Die flächendeckende Einführung ist für März 2025 vorgesehen, bis dahin sollen in eigens eingerichteten Testumgebungen auch die ersten Belastungstests abgeschlossen sein.
Technische Hindernisse und fehlende Zulassungen
Die beiden zentralen Aktensysteme, in denen die Daten der Versicherten gespeichert werden, haben bislang noch keine Zulassung durch die verantwortlichen Behörden erhalten. Die IT-Dienstleister der gesetzlichen Krankenkassen entwickeln aktuell die Benutzeroberflächen der ePA-Apps und die Aktensysteme, deren abschließende Freigaben erst für das letzte Quartal 2024 erwartet werden.
Eine besondere Schwierigkeit stellt der Umstand dar, dass in der aktuellen Testphase die ePA-Software in unfertigem Zustand gegen noch nicht vollständig zugelassene Systeme getestet werden muss. Kritiker sehen darin einen unzureichenden Testaufwand und bemängeln insbesondere den kurzen Zeitraum von vier Wochen, der für eine umfassende Testphase angesetzt wurde. Zudem wird die ePA anfangs nur im PDF-Format zur Verfügung stehen, was viele Entwickler und Nutzer als unpraktisch betrachten. Es wurde gefordert, dass die Metadaten der hochzuladenden PDF-Dokumente möglichst automatisch und korrekt in die Praxisverwaltungssysteme übertragen werden, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.
Verzögerungen in der Bereitstellung der Testsysteme
Obwohl die notwendigen Testsysteme, einschließlich der Ausführungsumgebung und beider ePA-Aktensysteme, bereits für Mitte Oktober verfügbar sein sollten, ist bislang nur ein Teil dieser Infrastruktur bereitgestellt. Die noch ausstehenden technischen Zulassungen führen dazu, dass derzeit nur ein provisorisches System mit eingeschränkter Funktionsfähigkeit zur Verfügung steht. Auch die Zuordnung der elektronischen Gesundheitskarten zu den richtigen ePA-Servern ist problematisch, da alle Testkarten dieselbe Institutskennung (IK) verwenden, was nicht den technischen Vorgaben entspricht. Zudem könnten häufige OCSP-Abfragen die Stabilität des Systems beeinträchtigen, wie bereits beim Start des E-Rezepts beobachtet.
Maßnahmen zur Stabilität und Performanz
Die zuständigen Behörden erklären, dass die Telematikinfrastruktur kontinuierlich überwacht wird und Redundanz- sowie Backup-Systeme zur Stabilität beitragen sollen. Falls technische Probleme auftreten, sind abgestimmte Maßnahmen mit den Herstellern der Praxisverwaltungssysteme und den ePA-Aktensystem-Anbietern vorgesehen. Zudem wurden für die Leistung und Zuverlässigkeit der ePA-Datenbanken klare Spezifikationen festgelegt, die zur Stabilität beitragen sollen.
Einschränkungen bei unterstützten Dateiformaten und Performanzbedenken
In der Anfangsphase wird die ePA keine Unterstützung für gängige Bilddateiformate wie JPG oder PNG bieten. Stattdessen müssen diese Dateien vor dem Hochladen in das PDF/A-Format konvertiert werden, was durch die Primärsysteme gewährleistet wird.
Schon frühzeitig gab es Bedenken hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der ePA-Plattform. Fehlermeldungen in großer Zahl und fehlende Zuständigkeiten erschweren die Entwicklung und rufen zusätzlichen Supportbedarf hervor. Gleichzeitig wächst der Wunsch nach besserer Transparenz und zusätzlichen Maßnahmen, die den Schutz der Gesundheitsdaten sichern.
Viele Ärzte stehen der ePA kritisch gegenüber, insbesondere nachdem das E-Rezept erhebliche Schwierigkeiten in den Praxisabläufen verursacht hatte. Da die ePA überwiegend mit nicht durchsuchbaren PDF-Dokumenten arbeitet, fürchten einige, dass sie den Arbeitsaufwand eher erhöht als vereinfacht und als „digitale Schriftenrolle“ anstatt als effizienter digitaler Helfer wahrgenommen wird.